Antwort auf FDP-Anfrage zu Westfleisch

Die Genehmigung der Firma Westfleisch in Oer-Erkenschwick die Schlachtzahlen für Schweine zu erhöhen, liegt schon einige Zeit zurück.

Wir haben daher über die Kreistagsfraktion der FDP im Kreis Recklinghausen mal bei der zuständigen Aufsichtsbehörde nachgefragt, wie weit denn die Verbesserungsmaßnahmen gekommen sind. Nur diese Verbesserungsmaßnahmen waren nämlich der Grund, warum der Antrag überhaupt genehmigt wurde. Die Aufsicht hat hier die Kreisverwaltung. Sie muss als untere Immissionsschutzbehörde die Einhaltung der Immissionen (Geruch, Lärm, Abwasser, Verkehr) überprüfen.

Nun gab es dazu folgende Fragen:

Mit dem Bescheid 70.5 G 562.0014/17/7.2.1 vom 2.7.2018 wurde die von der Firma Westfleisch beantragte Schlachterhöhung von 6500 t auf 12.000 t Lebendgewicht (Schweine) genehmigt.
In den Punkten 3&4 des Bescheides sind zahlreiche Maßnahmen genannt, die als Bedingung der Genehmigung erfüllt werden müssen.

  • Bitte teilen Sie uns mit, welche Maßnahmen besonders hinsichtlich der Abwasserbehandlung (Abschnitt III, 1. Punkt), Geruchs- (Abschnitt III, 3. Punkt), und Schallminderung (Abschnitt III, 4. Punkt) bereits durchgeführt wurden. Falls Maßnahmen noch nicht durchgeführt wurden, teilen Sie uns bitte den geplanten Zeitpunkt der Durchführung mit.
  • Sind bereits Messungen mit der Überprüfung der Umsetzungen zur Geruchs- und Schallminderung durchgeführt worden und liegen hier schon Ergebnisse vor (Abschnitt IV, Punkt 3.2.6 & Punkt 3.3.5.5)?
  • Seit Erstellung des Genehmigungsbescheides am 2.7.2018 sind drei Umweltinspektionen der unteren Immissionsschutzbehörde bei der Firma Westfleisch durchgeführt worden (13.5.2019, 10.7.2019 & 11.7.2019). Hier wurden jeweils kleine Mängel festgestellt. Sind diese Mängel inzwischen abgestellt? Wurden bei den Inspektionen mit den Schwerpunkten Abwasser, Abluft und Lärm auch der jeweilige Stand der in der Genehmigung genannten Maßnah-men überprüft?

Die Antwort des Landrats kann man relativ einfach zusammen fassen: alles in bester Ordnung!

 

Das kommt nicht nur uns merkwürdig vor, weil aus eigener Erfahrung und aus Gesprächen und Zuschriften immer wieder Geruchsbelästigungen festgestellt werden. Aber in der Genemigung steht auch:

 

"Geruchs- und Schallminderungsmaßnahmen, die unmittelbar mit der baulichen Änderung für die Erhöhung der Schlachtkapazität auf 12.000 t Lebendgewicht (Schweine) pro Woche (2. Stufe) verbunden sind - „Gerüche“ Ziffer 3.2.2 bis 3.2.4 und „Lärmschutz“ Ziffer 3.3.5.1 bis 3.3.5.5 aus dieser Genehmigung - müssen innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach Erteilung der Genehmigung umgesetzt werden."

 

Die Genehmigung ist vom 2.7.2018. Somit bleiben ja noch 1,5 Jahre Zeit, den Anwohner rundherum den Gestank zuzumuten.

 

Antworten des Landrats zur Anfrage der FDP
Antworten des Landrats zur Anfrage der FDP
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Genehmigung der Westfleischerweiterung vom 2.7.2018
Genehmigung der Westfleischerweiterung vom 2.7.2018
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