Streit um Pflegewohngeld im Kreis RE

Symbolfoto von stockata.de
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Wie bereits in mehreren Artikeln in der Presse berichtet wurde, ist die Vergabe von Pflegewohngeld durch den Kreis Recklinghausen besonders restriktiv. D.h. es gibt entweder entsprechend wenig oder überhaupt kein Geld für viele Antragsteller, zum Teil weil absurde Anforderungen an die Vermögensnachweise gestellt werden. Zahlreiche Klagen gegen die ergangenen Bescheide des Kreises führten fast durchgängig zu einem Sieg der Kläger, d.h. der Kreis musste im Endeffekt dann zahlen.

 

Hier die entsprechenden Artikel (Medienhaus Bauer, ggf. Paywall):

Nun ist diese Praxis natürlich nicht nur unsozial sondern auch teuer, da die Kosten für die Prozesse natürlich der Unterlegene zahlen muss und damit von der Allgemeinheit getragen werden müssen.

 

Die FDP möchte nun vom Landrat wissen:

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

 

in den Medien wurde Ende Januar 2017 berichtet, dass die Kreisverwaltung bei der Gewährung von Pflegewohngeld eine überzogene und unsoziale Prüfung der Einkommens- und Vermögenslage der Antragsteller praktiziere. Berichtet wird, dass die Kreisverwaltung nicht sachgerecht, keinesfalls rechtlich konform und unterm Strich völlig unsozial vorgehe. Wörtlich bezeichnet ein Richter des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen die Prüfpraxis als "völlig überspannt, völlig unverhältnismäßig und nicht vertretbar".

Der Landrat hingegen teilte anlässlich dieses Sachverhalts und als Reaktion auf die harsche Kritik des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen lediglich mit, dass die Prüfpraxis seiner Verwaltung in Ordnung sei und dass andere Kreise offensichtlich nicht intensiv genug prüfen würden.

Die Kreisverwaltung wird beauftragt, dem Kreistag hierzu einen Bericht vorzulegen. Dazu soll insbesondere auf folgende Fragen eingegangen werden:

  • Wie viele Verfahren sind bei den Verwaltungsgerichten anhängig?
  • Wie viele Antragsteller mussten bislang aufgrund der unsachgerechten und überzogenen Prüfpraxis des Kreises auf Pflegewohngeld verzichten und sind dadurch womöglich in eine finanziell schwierige Lage gekommen?
  • Wie oft hat ein Verwaltungsgericht die Prüf- und Verwaltungspraxis des Kreises bislang korrigiert?
  • Wie hoch ist das finanzielle Risiko für den Haushalt des Kreises, wenn die Entscheidungen und Bescheide des Kreises nach und nach durch ein Verwaltungsgericht aufgehoben werden und so der Kreis doch leisten muss?
  • Beabsichtigt die Kreisverwaltung, die Hinweise des Verwaltungsgerichtes künftig zu beachten?

 

Gibt es auch bei Ihnen Kenntniss von einem solchen Fall, den Sie uns schildern möchten? Schreiben Sie uns einfach unter info@fdp-oe.de