Die Genehmigung der Firma Westfleisch in Oer-Erkenschwick die Schlachtzahlen für Schweine zu erhöhen, liegt schon einige Zeit zurück.
Wir haben daher über die Kreistagsfraktion der FDP im Kreis Recklinghausen mal bei der zuständigen Aufsichtsbehörde nachgefragt, wie weit denn die Verbesserungsmaßnahmen gekommen sind. Nur diese Verbesserungsmaßnahmen waren nämlich der Grund, warum der Antrag überhaupt genehmigt wurde. Die Aufsicht hat hier die Kreisverwaltung. Sie muss als untere Immissionsschutzbehörde die Einhaltung der Immissionen (Geruch, Lärm, Abwasser, Verkehr) überprüfen.
Wer sich die ganze Geschichte noch einmal antun möchte:
Antrag der Firma Westfleisch zur Erweiterung
Nun gab es dazu folgende Fragen:
Mit dem Bescheid 70.5 G 562.0014/17/7.2.1 vom 2.7.2018 wurde die von der Firma Westfleisch beantragte Schlachterhöhung von 6500 t auf 12.000 t Lebendgewicht (Schweine) genehmigt.
In den Punkten 3&4 des Bescheides sind zahlreiche Maßnahmen genannt, die als Bedingung der Genehmigung erfüllt werden müssen.
Die Antwort des Landrats kann man relativ einfach zusammen fassen: alles in bester Ordnung!
Das kommt nicht nur uns merkwürdig vor, weil aus eigener Erfahrung und aus Gesprächen und Zuschriften immer wieder Geruchsbelästigungen festgestellt werden. Aber in der Genemigung steht auch:
"Geruchs- und Schallminderungsmaßnahmen, die unmittelbar mit der baulichen Änderung für die Erhöhung der Schlachtkapazität auf 12.000 t Lebendgewicht (Schweine) pro Woche (2. Stufe) verbunden sind - „Gerüche“ Ziffer 3.2.2 bis 3.2.4 und „Lärmschutz“ Ziffer 3.3.5.1 bis 3.3.5.5 aus dieser Genehmigung - müssen innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach Erteilung der Genehmigung umgesetzt werden."
Die Genehmigung ist vom 2.7.2018. Somit bleiben ja noch 1,5 Jahre Zeit, den Anwohner rundherum den Gestank zuzumuten.