Grundsteuer, Teil2

Nachdem wir im ersten Teil über die Entstehung der Grundsteuer und den  Anteil der Städte und Kommunen an dieser Steuer geschrieben haben, möchten wir nun darstellen, welchen Einfluss wir als Kommunalpolitiker auf die Höhe der Grundsteuer haben.

 

Viele Städte und Kommunen sind nämlich nicht völlig frei in der Entscheidung vor allem über die Erhöhung der Steuern und müssen sich fremden Zwängen beugen.

Aufgrund von Misswirtschaft in den letzten Jahrzehnten (oder, wenn man den bisherigen Verantwortlichen glauben mag, durch schicksalhafte Fügung) ist Oer-Erkenschwick in eine finanziell angeschlagene Situation geraten. Die Stadt hätte theoretisch schon vor einigen Jahren Insolvenz anmelden müssen, wäre also bilanziell überschuldet gewesen. Ende 2015 hatte OE rund 130 Mio. € Schulden.

Bei vielen Kommunen war die Entwicklung ähnlich, weshalb das Land NRW Ende 2011 ein sog. Stärkungspaktgesetz erlassen hat, um überschuldete Kommunen sozusagen zur Schuldenbremse zu zwingen. Oer-Erkenschwick hat sich bereits 2012 durch eine Abstimmung im Stadtrat verpflichtet, diesem Gesetzt beizutreten. Die Alternative wäre die Einsetzung eines sog. Sparkommissars durch die Bezirksregierung gewesen. Dieser hätte mit seinen weitreichenden Befugnissen die Stadt "auf Wirtschaftlichkeit" getrimmt und den Kommunalpolitikern die noch letzten verbliebenen Handlungsspielräume genommen. Um dem Ganzen zu entgehen, erfolgte also der Beitritt zum StärkungspaktGESETZ, also einer bindenden Rechtsgrundlage zur Sanierung der Finanzen. Das Gesetz zwingt die Städte ab 2016 (noch mit Landeszuschüssen) bis 2021 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Die gewährten Zuschüsse werden dabei jährlich sukzessive gemindert. Ab 2021 muss dann der städtische Haushalt ohne Zuschüsse auskommen und darf keine Unterdeckung mehr aufweisen.

Im Zuge des Beitritts zu diesem Gesetz hat die Stadt OE 2012 einen Haushaltsanierungsplan 2012-2021 erstellt, der regelmäßig von der Bezirksregierung genehmigt werden muss. Der Sanierungsplan sieht auch eine schrittweise Anhebung der Grundsteuern vor. Hier stieg der Hebesatz zuletzt 2016 auf 825 Punkte.

Wahlplakat der FDP 2005
Wahlplakat der FDP 2005

Und nun kommt die Krux: obwohl wir, auch gemessen an unseren eigenen Überzeugungen, eigentlich immer grundsätzlich gegen weitere Steuererhebungen sind, hat die FDP OE diesem Sanierungsplan zugestimmt. Die Grundsteuererhöhungen sind neben anderen Steuererhöhungen in der Stadt, nämlich ein essentieller Bestandteil des Sanierungsplans, ohne die er überhaupt nicht verwirklicht werden könnte. Aus unserer Sicht ist der aktuelle Sanierungsplan alternativlos, wenn man nicht den Sparkommissar "im Haus" haben will, der die nötigen Maßnahmen sowieso umgesetzt hätte.

Allerdings kämpfen wir dafür, dass die Steuern auch wieder gesenkt werden, wenn sich entsprechende Einsparungsmöglichkeiten im städtischen Haushalt ergeben.

Hier möchten wir wieder auf unsere eigenen Sparvorschläge und die Anregungen der Gemeindeprüfungsanstalt hinweisen. Von diesen Vorschlägen ist bisher nur ein kleiner Teil umgesetzt worden.

Wir wollen für die Bürger der Stadt einen nachhaltigen Haushalt erreichen, damit mittelfristig die Grundsteuererhöhung wieder zurück genommen werden kann.